Praxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz) Schwerpunktpraxis für Angst- und Panikerkankungen
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Warum zum Heilpraktiker für Psychotherapie
Viele fragen sich, warum zum Heilpraktiker für Psychotherapie?

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie oder auch Psychologischer Berater rechnet nicht mit Krankenkassen ab (es gibt Ausnahmen).
Aus diesem Grund ist der Heilpraktiker nicht auskunftspflichtig bei Versicherungen (gerade bei Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen von immenser Bedeutung) und Bewerbungen aller Art, besonders für den öff. Dienst (wo psych. Erkrankungen fast das Ende der Bewerbung bedeutet, was sehr bitter ist, wie Fälle zeigen)
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